Liebe Patienten,
liebe Kundinnen und Kunden,
podologische ( = medizinisch notwendige Fußpflege) und kosmetische Behandlungen werden in unseren beiden Podologie- und Kosmetikpraxen durchgeführt. Wir sind für Sie da!
Liebe Patienten,
liebe Kundinnen und Kunden,
podologische ( = medizinisch notwendige Fußpflege) und kosmetische Behandlungen werden in unseren beiden Podologie- und Kosmetikpraxen durchgeführt. Wir sind für Sie da!
Sie erreichen uns telefonisch in der Bödekerstr. 69 unter 0511/ 666 498 (Mail: list@drstedler.de) und in der Hildesheimer Str. 379 unter 0511/ 87 28 47 (Mail: 379@drstedler.de),.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Dr. Stedler Praxisteam
Wir begrüßen Sie in unseren Praxisräumen und stehen Ihnen für sämtliche podologische Leistungen auch auf Heilmittelverordnung (alle Kassen und Privat) und für exklusive manuelle und apparative kosmetische Behandlungen zur Verfügung. Als Gewinner des Branchenpreises GLORIA 2015 stehen wir für beste Qualität und Versorgung.
Genießen Sie Ihre Behandlung in unseren beruhigenden, medizinisch gepflegten Behandlungsräumen. Unsere Einrichtungen sind modern ausgestattet. Die Behandlungsapparate entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Unsere podologischen Behandlungsräume sind perfekt auf die medizinische Leistung am Fuß ausgerichtet und verfügen über die modernsten Behandlungstechniken. Hier sind Sie in guten Händen – egal ob auf Heilmittelverordnung (Rezept) oder privat. Unsere Podologinnen stehen Ihnen in allen Fragen rund um den Fuß zur Verfügung und beraten Sie individuell in persönlicher Umgebung.
Um einen Termin in einem unserer Institute zu vereinbaren, können Sie uns Montag bis Donnerstag von 8:30 – 18:30 und Freitag von 8:30 – 17:00 unter +49 511 666498 erreichen. Alternativ können wir auch per E-mail einen Termin für Sie einrichten oder Sie besuchen uns Vorort und vereinbaren dort einen Termin mit unserem Team.
Als Kassenpatient weisen Sie unser Team bei Terminvereinbarung darauf hin, dass Sie ein Rezept von Ihrem Facharzt haben und bringen dieses im Original in unser Institut mit. Die Abrechnung erfolgt von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als Kassenpatient wenden Sie sich bitte an Ihren Diabetologen oder Hausarzt. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für eine Verordnung vorliegen.
Die Podologische Therapie kommt nur in Betracht bei Patientinnen und Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen erleiden würden. Weiterhin sind Orthonyxiespangen unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung.
Beim Privatpatienten richtet sich die Verordnung nach dem Katalog der jeweiligen Versicherung.
Die Behandlungsanforderungen an Ihre Füße sind stets individuell abzuschätzen, womit eine Voruntersuchung von nöten ist. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Arzt untersuchen zu lassen oder von uns prüfen zu lassen, was in Ihrem Fall notwendig wäre (siehe auch “Podologie – Eine Einführung”).
Schreiben Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.